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Firmengründung in Luxemburg 

Wir können Ihnen alles aus einer Hand anbieten. Sowohl die lückenlose Firmengründung, wie auch das Büro mit Büroservice und wenn Sie wünschen, können wir Ihnen auch Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter etc. stellen.


Wenn Sie eine Luxemburg Firma gründen möchten, dann kann dies nicht eine reine Briefkastenfirma sein, es darf auch nicht der Eindruck entstehen, dass die Firma aus Ihrem Sitzstaat aus ferngesteuert wird. Hier würde der Verdacht auf eine rechtswidrige Zwischengesellschaft entstehen und Sie könnten in Konflikt mit den Behörden geraten.

Aufgrund des luxemburgischen Steuerrechts und Gesellschaftsrechts ist es notwendig, ein tatsächliches Büro zu führen, eine einfache Büroadresse, die als Registered Office gilt, ist nicht genug.

 


Da Luxemburg Mitglied der Europäischen Union ist, gelten natürlich die allgemeinen Vorteile wie beispielsweise die EU-Niederlassungsfreiheit, EU Rechtsschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und / oder EU-Fusionsrichtlinie


 

Vorteile einer Luxemburg Firma:

  • Alle Gewinne aus Holding-Tätigkeit werden steuerfrei an Aktionäre ausgeschüttet (keine Dividendensteuer)

  • Nur 6% auf Gewinne aus Geistigem Eigentum, Copyrights von Software, Lizenzen, Patente, etc.

  • Keine Steuerabgaben auf Gewinne aus Investmentfonds

  • Keine Steuerabgaben auf Gewinne aus Privaten Vermögensgesellschaften

  • Unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg für Privatpersonen, welche Vermögenswerte bei Luxemburger Banken verwalten lassen

  • Auch Personen, die ihren Sitz außerhalb Luxemburgs haben, können ohne Einschränkungen Direktor einer Kapitalgesellschaft in Luxemburg sein

  • Staatliche Absicherung für Guthaben bei Luxemburger Banken

  • Anonymität: Inhaberaktien ohne Aktienregister

  • Problemlose Übertragung von Inhaberaktien als Tafelgeschäft

  • Lediglich 15% Mehrwertsteuer

  • Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Drittstaaten

  • Sondervergünstigungen E-Commerce Unternehmen mit Sitz in Luxemburg

  • Liquidationserlöse für Aktionäre sind steuerfrei

  • Grundsätzliche Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Luxemburg mit 28% gesamt

 


Steuern einer Luxemburg Firma

Die Körperschafsteuer und Gewerbesteuer inklusive dem verpflichtenden Beitrag für Arbeitslosenfonds betragen für eine Kapitalgesellschaft insgesamt 28,8%.

Privilegien im Rahmen des IP-Regimes (IP = intellectual property, geistiges Eigentum):

für Einkommen aus Urheberrechten, Patenten, Marken, Copyrightsoftware etc. bezahlt man nur 5,76%

In Luxemburg sind folgende 6 Gesellschaftsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit rechtlich festgelegt:

  • offene Handelsgesellschaft (Societe en nom collectif – SENC)

  • Kommanditgesellschaft (Societe en commandite simple – SECS)

  • Aktiengesellschaft (AG, Societe Anonyme – SA)

  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (Societe en commandite par actions – SECA)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, Societe a responsabitite limitee – SARL)

  • Genossenschaft

Die am häufigsten eingesetzten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder SARL) und die Aktiengesellschaft (AG oder SA). Diese Möglichkeiten einer Präsenz würden wir auch für Ihre Luxemburg Firma empfehlen.

 

Die Rechtsgrundlagen in Luxemburg

Das Recht in Luxemburg wurde stark durch den Code Napoleon geprägt (belgisches und französisches Recht), allerdings lehnt das Handelsrecht auf deutschem Recht. Immer mehr Gesetze werden aufgrund der europäischen Richtlinien erlassen.

Das Gesellschaftsrecht

Bei einer Luxemburg Firma sind grundsätzlich verschiedene Firmenkonstellationen denkbar. Bei der Gründung kommt die Frage auf, ob es sich um eine rechtlich selbstständige Gesellschaft nach luxemburgischen Recht (Filiale) oder eine unselbständige Zweigniederlassung (Succursale) handeln soll.

 

Aktiengesellschaft

Mindestens zwei Gesellschafter sind für die Gründung einer Aktiengesellschaft notwendig, welche Ausländer sein dürfen, das heißt nicht in Luxemburg ansässig sein müssen. Es darf sich um natürliche oder juristische Personen handeln.

Vom vorgeschrieben Mindestkapital von 30.000 muss ein Viertel bei der Gründung bereits eingezahlt werden. Solange nicht die vollen 100% eingezahlt wurden, tragen die Zeichner der Aktien die Haftung für das nicht eingezahlte Kapital. Des weiteren können dann lediglich Namensaktien ausgestellt werden.

Die Organe einer Aktiengesellschaft:

  • Hauptversammlung (einmal im Jahr)

  • Verwaltungsrat (Vorstand und Aufsichtsrat zusammengesfasst) Dieser, aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Rat wird auf sechs Jahre gewählt

  • Wirtschaftsprüfer

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Es gibt mindestens einen und maximal vierzig Gesellschafter. Das Stammkapital beträgt mindestens 12.500 Euro, das zur Gänze bei der Firmengründung eingezahlt werden muss. Seit 1992 besteht auch die Möglichkeit einer Einmanngesellschaft (unipersonelle), sie unterliegt den selben Richtlinien wie eine GmbH mit mehr Gesellschaftern.

Die Organe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

  • Hauptversammlung der Gesellschafter (einmal im Jahr, allerdings nur dann erforderlich, wenn mehr als 25 Gesellschafter gegeben sind

  • Geschäftsführer (kann auch jemand sein, der kein Gesellschafter ist, es dürfen auch mehrere Gesellschafter sein)

  • Wirtschaftsprüfer, Buchhalter (ab 25 Gesellschaftern wird nach einem internen Kontrollorgan verlangt, darunter ist wie bei der AG auch die Heranziehung eines externen Buchprüfers gestattet)

 

Holdinggesellschaft

Die Bedingungen für Holdinggesellschaften sind in Luxemburg besonders ansprechend, daher gibt es auch bereits nahezu 12.000 aktive Holdings. Die Holding kann die Form einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mir beschränkter Haftung annehmen, wobei die häufigste Form die Aktiengesellschaft ist. Das Mindestkapital beträgt auch in diesem Fall 30.000 Euro, wobei lediglich 1/4 eingezahlt werden müssen. Das Mindestkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 25.000 Euro, welche voll eingezahlt werden müssen.

 

Worin liegt der Unterschied?

 

Eine Holdinggesellschaft darf allerdings:

  • Beteiligungen an anderen Firmen kaufen und verkaufen oder halten

  • über Patente verfügen, diese allerdings nur dann gewerblich nutzen, wenn der Erlös innerhalb von einem Jahr in Wertpapiere investiert wird

  • über Handelsfirmen verfügen, die ihre Waren außerhalb von Luxemburg vertreiben

  • Obligationen ausgeben (bis zum zehnfachen des eingezahlten Kapitals)

  • Aktien ausgeben (in beliebiger Höhe)

Der große Vorteil einer Holdinggesellschaft liegt darin, dass sie nur der jährlichen Abonnement-Gebühr und der Einlage-Gebühr unterliegt, von allen anderen Steuern ist sie befreit.

 


 

Unserer leistungen:

  • Firmengründung in Luxemburg inkl. Eintragung ins Handelsregister

  • Prüfung Wunschname (ggf. Vorschlag freie Alternativen)

  • Dokumentenmappe

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer, Steuernummer

  • Bankkonto in Luxemburg

  • Vermittlung von Büroräumlichkeit

  • bei Bedarf: Stellung eines lokal ansässigen Direktors

  • Vermittlung: renommierte luxemburgische Buchhalter 

  • weitere wunschgemäße Zusatzleistungen